n@work Qualifizierungs GmbH

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Auszüge aus dem Pflegevertrag

Der Betreuer übernimmt vorübergehend das Pflegetier in seinen eigenen Haushalt in eigener Verantwortung. Die Betreuung des Tieres erfolgt unentgeltlich. Für Schäden, die durch das Tier während der Betreuung entstehen, haften das Tierheim und die n@work QualifizierungsGmbH nicht. Der Betreuer versichert, eine eigene Haftpflichtversicherung abgeschlossen zu haben. Pensions- und Fahrtkosten werden nicht erstattet.

 

Die Betreuung ist befristet. Sie kann jederzeit durch das Tierheim beendet werden. Das Tier bleibt während der Betreuung weiterhin im Besitz des Tierheims und ist diesem im Falle einer Vermittlung zu übergeben.

Für die ordnungsgemäße tierärztliche Versorgung ist der Betreuer verantwortlich. Hierzu hat bei der Übergabe des Tieres eine mündliche Einweisung stattgefunden.

 

Bei der medizinischen Versorgung gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  1. Die medizinische Versorgung (jährliche Impfung, Infektionskrankheiten etc.) erfolgt auf Kosten des Betreuers. Über ernsthafte Erkrankungen ist das Tierheim unverzüglich zu unterrichten.
  2. Die medizinische Versorgung (jährliche Impfung, Infektionskrankheiten etc.) wird durch den Tierarzt des Tierheims und auf Kosten des Tierheims vorgenommen.
  3. Die Kostenübernahme bei tierärztlichen Operationen erfolgt durch das Tierheim. Die Operationen werden von dem Tierarzt des Tierheims vorgenommen.
  4. Die Kostenübernahme bei tierärztlichen Operationen erfolgt durch den Betreuer. Die Operationen können vom Tierarzt des Vertrauens vorgenommen werden. Vorherige Absprache mit dem Tierheim ist dringend erforderlich.  
  5. Die Kostenübernahme bei tierärztlichen Operationen erfolgt durch den Betreuer zu einem Anteil nach seinem Ermessen. Die Operationen werden von dem Tierarzt des Tierheims vorgenommen.  

 

Der Betreuer erhält den Impfpass des Pflegetieres bei der Übergabe. Bei der Rückgabe des Tieres an das Tierheim ist der Impfpass des Tieres zurück zu geben. Wird ein Tier aus medizinischen Gründen vom Tierarzt getötet, so ist ein Protokoll vom Tierarzt darüber zu fertigen und dem Tierheim auszuhändigen. Vorherige Absprache mit dem Tierheim ist dringend erforderlich.

Der Betreuer ist berechtigt, Vermittlungsversuche für das Tier zu unternehmen. Soll das Tier während der Pflege daraufhin vermittelt werden, muss das Einverständnis vom Tierheim eingeholt und der übliche Abgabevertrag zwischen dem Tierheim und dem neuen Halter geschlossen werden.

 

Bitte informieren Sie sich im Tierheim über eine Pflegestelle, wir beraten Sie gern.

 

Vertrag

Hier steht für Sie der vollständige Vertrag zum Download bereit.

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