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Hunde

Zum 01.07.2011 tritt das Niedersächsische Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) in Kraft, das bisher im Entwurf vorliegt. Der Gesetzesentwurf sieht u. a. vor, dass einen Hund nur halten darf, wer

  • die dafür erforderliche Sachkunde besitzt (§ 2)
  • seinen Hund, der älter als sechs Monate ist, durch ein elektronisches Kennzeichen (Transponder) mit einer Kennnummer kennzeichnen lässt (§ 3)
  • für seinen Hund, der älter als sechs Monate ist, eine Haftpflichtversicherung hat, bei der Personenschäden mit mindestens 500.000 Euro und Sachschäden mit mindestens 250.000 Euro versichert sind (§ 4).

Darüber hinaus benötigt Ihr Hund für die Aufnahme in unserer Tierpension eine aktuelle 6-fach Impfung: Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Tollwut, Paravovirose und Zwingerhusten. 

Hunde halten sich in ihren Innenboxen zum Schlafen und zur Nahrungsaufnahme auf. Zusätzlich stehen großzügige Ausläufe im Freien zur Verfügung. Im Hundetrakt können wir bis zu 50 Hunde unterbringen.

 

Anzahlungsbetrag (nur während der Ferienzeit): pro Hund 50,- Euro

Preis pro Tier:

Hunde (bis 39 cm Stockmaß) 11,00 Euro/pro Tag    
Hunde (bis 59 cm Stockmaß) 12,50 Euro/pro Tag    
Hunde (ab 60 cm Stockmaß) 14,00 Euro/pro Tag    

Die Anmeldung sollte so früh wie möglich erfolgen. Sie können die Anmeldung während der Geschäftszeiten telefonisch oder persönlich vornehmen.



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